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Stiftungsrat

Der Stiftungsrat ist das oberste Organ der Stiftung und erfüllt insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Er bestimmt die Stiftungspolitik und vertritt die Stiftung nach aussen.
  2. Er wählt die von ihm zu bestimmenden Stiftungsratsmitglieder, welche er mit einer zustimmenden Mehrheit von zwei Dritteln aller Stiftungsratsmitglieder auch wieder abwählen kann.
  3. Die Amtsdauer der Mitglieder des Stiftungsrates beträgt 4 Jahre.
  4. Er ernennt die Mitglieder des Rektorats.
  5. Er vertritt die Stiftung nach aussen und bezeichnet diejenigen Personen, welche die Stiftung rechtsverbindlich vertreten. Es darf nur Kollektivunterschrift zu zweien erteilt werden.
  6. Er erlässt Reglemente, insbesondere betreffend die Organisation der Stiftungsorgane und für die Geschäftsführung.
  7. Verfahrensvorschriften und Beschlussfähigkeit werden in einem Reglement geregelt.
  8. Die Mitglieder des Stiftungsrates sind ehrenamtlich tätig.
  9. Er genehmigt Budget, Jahresrechnung und Jahresbericht der Stiftung.

Wenn die Stiftung Hochschule für Technik Zürich von der öffentlichen Hand Beiträge erhält, sind die Reglemente vor Inkraftsetzung und bei wesentlichen Änderungen der Bildungsdirektion des Kantons Zürich zwecks Zustimmung vorzulegen.

Personelle Zusammensetzung des Stiftungsrats

Präsident

Martin Mossdorf, dipl. Architekt FH, Kantonsrat

Mitglieder

Urs Bühler, lic. iur., Vertreter des Hochschulamtes
Bedi Büktas, Prof. Dr.h.c., Dipl.Ing.ETH, Rektor HSZ-T
Werner Inderbitzin, Prof. Dr., Rektor ZHAW
Eduard Rikli, Dr. sc. techn., dipl. Ing. ETH,
Chief Executive Officer Mikron Holding AG

Sekretär

Victor Gerber, Prof., Prorektor Lehre HSZ-T


© 2010 HSZ-T | B.Büktas | Letzte Änderung: 17.08.2009
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