Regelungen Diplomstudium
Es besteht eine Studien- und Prufungsordnung (PDF, 167 kB), welche die hier aufgeführten Punkte ergänzt und rechtlich verbindlich regelt.
Dispensationen
Dispensationen vom Besuch einzelner Fächer sind termingerecht zu beantragen und werden vom Rektorat nur in aussergewöhnlichen Fällen gewährt. Dispensationen geben kein Anrecht auf allfällige Schulgeldreduktionen.
Austritt
Der Austritt aus dem Studium ist immer per Ende eines Semesters (15.
Februar bzw. 15. August), unter Einhaltung einer zweimonatigen Frist,
möglich. Er ist dem Rektorat mit eingeschriebenem Brief (E-Mails werden
nicht anerkannt) spätestens zwei Monate im voraus anzuzeigen. Mündliche
Abmeldungen, insbesondere Abmeldungen im Schulsekretariat, bei Dozenten
oder Klassenchefs, werden nicht anerkannt.
Studienunterbruch
Für einen längeren Studienunterbruch, z.B. wegen Militärdienst oder Krankheit, haben Sie sich rechtzeitig schriftlich beim Rektorat abzumelden. Der Wiedereintritt ist mit einer schriftlichen Anmeldung innerhalb der vorgegebenen Fristen zu beantragen.
Unfallversicherung
Die Unfallversicherung ist Sache der Studierenden. Unsere Hochschule schliesst keine derartige Versicherung ab.
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