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Mitteilungen der Schule

Information (Stand 10.03.2008) über die Integration der berufsbegleitenden Studiengänge der HSZ-T in die ZHAW auf Beginn des Schuljahres 2012 / 2013

1. Rückblick

  1. Der Bundesrat anerkannte per 15.12.2003 den FH-Status der berufsbegleitenden Studiengänge der HSZ-T mit Auflagen. Wegen unterkritischer Studierendenzahlen mussten drei von fünf Studiengängen "ab Schuljahr 2004/05 disziplinenorientiert, führungsmässig und strategisch der ZHW angegliedert" werden.
  2. Falls diese Auflagen des Bundes nicht erfüllt werden können, ist die Existenz der HSZ-T gefährdet.
  3. Auch die Zürcher Fachhochschule (ZFH) erhielt als Auflage, die damals 8 Teilschulen in grösseren Einheiten zusammenzufassen.
  4. Mit der Verabschiedung des neuen kantonalen Fachhochschulgesetzes durch den Kantonsrat am 2. April 2007 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Abschluss des Reformprozesses ZFH geschaffen. Kern der Reform ist die Zusammenführung von acht bisher eigenständigen Hochschulen der ZFH in drei kantonale Hochschulen mit eigener Rechtspersönlichkeit. Eine dieser Hochschulen ist die Zürcher Hochschule der angewandten Wissenschaften (ZHAW), unter deren Dach u.a. die ZHW und die HSZ-T vereint werden. Die ZHAW wurde am 1. August 2007 gegründet, womit nunmehr die Voraussetzungen zur vollumfänglichen Umsetzung der genannten Auflagen erfüllt sind.
  5. Zu diesem Zweck schliessen die HSZ-T und die ZHAW einen Anbindungsvertrag ab.

2. Die Eckpfeiler des Anbindungsvertrages

  1. ZHAW und HSZ-T sind mit dem Einverständnis des Fachhochschulrats übereingekommen, über die Auflagen des Bundes hinauszugehen und die HSZ-T mit ihrem gesamten Leistungsangebot in Lehre, Weiterbildung, Forschung und Dienstleistungen zu integrieren. Der Integrationsprozess hat als Ziel, die HSZ-T bis 1. Januar 2012 in rechtlicher Hinsicht vollständig in die ZHAW zu überführen. Das berufsbegleitende Studium mit seinen besonderen Charakteristika als Studienform im Sinne des Fachhochschulgesetzes soll dabei erhalten bleiben.
  2. Die rechtlichen und finanziellen Details der Integration werden zwischen den Trägern der Hochschulen (Stiftungsrat HSZ-T und Kanton Zürich) verhandelt und in einem speziellen Vertrag festgehalten. Der Stiftungsrat HSZ-T wird dabei nachdrücklich darauf hinwirken, dass die Arbeitsplätze erhalten bleiben.
  3. Ferner haben die beiden Hochschulen die Absicht bekundet, auf dem Platz Zürich bis 2010 eine auf der Grundlage des Privatrechts organisierte Akademie für Technische Weiterbildung aufzubauen und darin die Weiterbildung der Studiengänge Technik beider Hochschulen zusammenzuführen.
  4. Am Ausbildungsstandort Zürich wird festgehalten.
  5. Die bisherigen Zuständigkeiten und Kompetenzen der HSZ-T bleiben bis auf weiteres unverändert. Dies gilt insbesondere für die operative Leitung der HSZ-T vor Ort und generell für den administrativen Bereich.
  6. Mit der schrittweisen Umsetzung gemeinsamer Studienstrukturen können Studierende der ZHAW und der HSZ-T den Unterricht in Zürich oder Winterthur mittelfristig gemeinsam besuchen.
  7. Die Aufsicht über die Organisation des Prüfungswesens der HSZ-T obliegt der ZHAW.
  8. Für die Anrechnung der studienbegleitenden Berufstätigkeit als Lernleistung gelten die Regelungen von Bund, KFH und der Fachkonferenzen. Der maximal mögliche Umfang der Berufstätigkeit der Studierenden an der HSZ-T von derzeit 100% wird bis spätestens auf Beginn des Studienjahrs 2012/2013 auf 70% reduziert.
  9. Die Forschung der HSZ-T wird in die Forschungsstrategie der ZHAW eingebunden. Dabei konzentriert die HSZ-T ihre Forschung - komplementär zur ZHAW - auf wenige ausgewählte Kernbereiche.
  10. Zur Unterstützung des Integrationsprozesses wie auch des Transfers von Forschungsergebnissen in die Lehre fördern beide Hochschulen den gegenseitigen Austausch von Dozierenden.
  11. Der Auftritt der HSZ-T nach innen und aussen bringt deren Angliederung an die ZHAW klar und eindeutig zum Ausdruck. Der übergeordneten Funktion der ZHAW ist dabei ausreichend Rechnung zu tragen.

3. Ausblick

  1. Jede Veränderung bringt Chancen und Risiken mit sich. Die Unterzeichnenden sind überzeugt, dass die Chancen überwiegen.
  2. Für alle bestehenden Verträge mit den Studierenden, Dozierenden und Mitarbeitenden ist die HSZ-T bis 31.12.2011 verantwortlich. Wie es ab 1.1.2012 weiter gehen wird, wird gemäss 2.2 später festgehalten.
Hochschule für Technik Zürich (HSZ-T) Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW)
Der Rektor Der Rektor
Prof. Dr.h.c. Bedi Büktas Prof. Dr. Werner Inderbitzin

Die Vorzüge der berufsbegleitenden Ausbildung in den Studiengängen Technik der Zürcher Fachhochschule ZFH.

Der Zürcher Fachhochschulrat hat bereits 2007 die Weichen gestellt (und am 26. Februar 2008 folgerichtig definitiv entschieden), die berufsbegleitenden Studiengänge der HSZ-T schrittweise bis zum Beginn des Schuljahres 2012/13 in die Zürcher Hochschule der Angewandten Wissenschaften (ZHAW) zu integrieren. Somit hat er sich klar für die Beibehaltung und Stärkung der berufsbegleitenden Studiengänge ausgesprochen, was zugunsten der Zürcher Volkswirtschaft als eine sehr erfreuliche Marschrichtung zu deuten ist.

Ein berufsbegleitendes Studium bietet einem Studierenden gegenüber einem Vollzeitstudium einige Vorteile. So kann der bisherige Lebensstandard behalten werden. Allerdings gibt es auch einige Punkte, über die man sich vor dem Studium Klaren sein sollte.

Auf den wichtigsten Unterschied deutet schon der Ausdruck „berufsbegleitend“ hin. Es handelt sich also um ein Studium, das neben einer beruflichen Tätigkeit ausgeübt wird. Konkret müssen die bei uns Studierenden im entsprechenden Berufsumfeld tätig sein. Es geht also beispielsweise nicht, dass bei uns jemand Elektrotechnik studiert und seinen Lebensunterhalt als Taxifahrer verdient. Im Gegensatz dazu ist es bei einem Vollzeit-Studium möglich, einen Teil der Lebenshaltungskosten in einem anderen Gebiet zu verdienen, eben etwa als Taxifahrer. Unsere Studierenden erhalten als Gegenwert ihrer einschlägigen Berufstätigkeit insgesamt 30 ECTS-Punkte (der 180 für einen Bachelor-Abschluss erforderlichen).

Das Studium ist optimal positioniert für Personen, die bereits eine Grundausbildung abgeschlossen haben, einige Jahre im Erwerbsleben gestanden  sind und sich jetzt auf diese Weise weiterbilden wollen. Das heisst, man kann weiterhin im angestammten Beruf tätig sein, muss sich aber im Lebensstandard nicht einschränken.

Unsere Studierenden sind stark gefordert. Allein die Tatsache, dass neben dem Studium gearbeitet werden muss, stellt eine grössere Belastung dar. Wir empfehlen deshalb, das Arbeitspensum auf maximal 80 % zu reduzieren, obwohl reglementarisch zur Zeit noch 100 % erlaubt  sind. Wir zollen allen jenen grossen Respekt, die sich letztlich bewähren und ihr Studium mit dem Diplom erfolgreich abschliessen. Die Entwicklung in der Zusammenarbeit mit der ZHAW geht in die Richtung, dass die Studierenden der berufsbegleitenden Ausbildung ab ca. 2010 an einem Tag pro Woche Unterricht besuchen müssen. Dieser Tag wird aber sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber planbar sein, d.h. an einem Wochentag stattfinden, der lang im voraus bekannt sein wird.

Unsere Studierenden haben weniger Zeit als Studierende mit einem Vollzeit-Pensum. Deshalb sind Fähigkeiten wie gutes Zeitmanagement, Selbstdisziplin und Planungstärke besonders gefragt. Zudem muss man mit einer Mehrfachbelastung durch Beruf, Studium und persönliche Bedürfnisse wie etwa eine Partnerschaft oder Familie zurecht kommen. Da haben wir allerdings gute Erfahrungen gemacht, weil die Studierenden bereits über genügend Lebenserfahrung verfügen und gefestigte Personen sind, die gelernt haben, mit derartigen Situationen umzugehen.

Wir freuen uns, dass wir in Absprache und Übereinstimmung mit der ZHAW eine sehr gute Lösung haben finden können, die sowohl den Status der berufsbegleitenden Ausbildung als auch die ZHAW eindeutig stärkt. Wir empfehlen unserer Leserschaft bei dieser Gelegenheit, unsere jährlich stattfindende Diplomarbeitsausstellung im Technopark Zürich (nächster Termin: Mi 02.09.2009, 17:00 Uhr) bzw. unsere Diplomfeier in der St.-Peter-Kirche in Zürich (Sa 05.09.2009, 10:30 Uhr) zu besuchen.

Martin Mossdorf Bedi Büktas
dipl. Arch. FH/SIA, Kantonsrat Prof. Dr. h.c., dipl. Ing. ETH
Präsident des Stiftungsrats Rektor
   
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