logo  
 
 
HSZ-T - Agenda - Mitteilungen - jusNews HSZ-T - Archiv - jusNews Nr. 1
 
 
       
       
  Agenda   als PDF zeigenDruckvorschau  blank layout image    
 
Info-Events
Gastvortäge/ International
Studienreisen
Diplomfeier
Diplomarbeitsausstellungen
Mitteilungen
Mitteilungen der Schule
jusNews HSZ-T
Archiv
jusNews Nr. 3
jusNews Nr. 2
jusNews Nr. 1
Aktuelle Projekte
Öffnungszeiten Sekretariat
Termine Schulbetrieb
 

jusNews Nr. 1 (06.2005)

jusNews Bau

Editorial

28.06.2005

Liebe Leser

Herzlich Willkommen bei der Lektüre unserer ‚iusletter’, der neuen Dienstleistung der HSZ-T Zürich.

Die iusletter sind Newsletter auf dem Gebiet des Rechts und haben zum Ziel Sie, liebe Bauingenieure, über die neuesten rechtlichen Entwicklungen in Ihrem Fach zu informieren.

Sie enthalten einerseits kurze Zusammenfassungen von Gerichtsentscheiden aller Instanzen, welche für Bauingenieure praxisrelevant sein könnten. Besonders Interessierte unter Ihnen werden – wo immer möglich – mit einem Link zum Volltext des Entscheids geführt.

Weiter werden Sie vom Gefäss ‚News’ über aktuelle Entwicklungen in allen Sparten des Baurechts orientiert, während unsere Bibliographie Sie über Neuerscheinungen im Baurecht informiert.

Ein Veranstaltungskalender weist Sie auf interessante Events hin. Unsere Linksammlung schliesslich können Sie hoffentlich nicht nur im Studium, sondern auch später gebrauchen: sie wird von uns laufend erweitert und dient dem Zweck Ihren Zugang zu den wichtigsten Behörden und Gerichten zu erleichtern.

Sind Sie neugierig geworden? Bitte lesen Sie uns mit Interesse, aber auch kritisch. Sollten sie Anregungen haben, zögern Sie nicht uns zu benachrichtigen – wenn möglich werden wir Ihre Idee verwirklichen.

Für das Redaktionsteam

Alexandra Gick
lic.iur., Dozentin
für Vertrags- und Baurecht
HSZ-T, Abt. Bauingenieure

Rechtsprechung

1. Privates Baurecht
Duldung eines Zauns: Verzicht auf Wegrecht?

Wer zeitweilig hinnimmt, dass der Nachbar einen Durchgang mit einem leichten Zaun verbaut, verzichtet damit nicht auf das ihm dort zustehende Wegrecht. Nur das Tolerieren einer definitiven Verbauung (bspw. eines Hauses) kann als Verzicht gewertet werden. Unerheblich ist, ob am Wegrecht noch ein Interesse besteht.

Abweisung der Berufung; 5C.227/2004 vom 10.02.2005

2. Öffentliches Baurecht
Verweigerte Entschädigung für Auszonung: wider Treu und Glauben verstossende Begründung der Gemeinde

Das Gemeinwesen wird durch Art. 19 des Bundesgesetzes für Raumplanung (RPG, SR 700) zu Erschliessung von eingezontem Land verpflichtet. Kommt sie ihrer Pflicht nicht nach, kann sie dem Eigentümer - im Falle der Auszonung - eine Entschädigung wegen materieller Enteignung nicht mit der Begründung verweigern, das Grundstück sei nicht erschlossen.

Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; 1A.74/2004 vom 20.12.2004

2. Submissionsrecht
Entscheids-Zusammenfassung
Link auf Volltext

3. Öffentliches Baurecht
Verweigerte Entschädigung für Auszonung: wider Treu und Glauben verstossende Begründung der Gemeinde

Das Gemeinwesen wird durch Art. 19 des Bundesgesetzes für Raumplanung (RPG, SR 700) zu Erschliessung von eingezontem Land verpflichtet. Kommt sie ihrer Pflicht nicht nach, kann sie dem Eigentümer - im Falle der Auszonung - eine Entschädigung wegen materieller Enteignung nicht mit der Begründung verweigern, das Grundstück sei nicht erschlossen.

Gutheissung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde; 1A.74/2004 vom 20.12.2004

3.1 Raumplanung
Entscheids-Zusammenfassung

3.2 Baubewilligungsverfahren
Entscheids-Zusammenfassung

News

Lockerung des Raumplanungsrechts in Sicht

Das heute geltende Raumplanungsrecht (Fassung des RPG aus dem Jahre 2000) öffnete die Landwirtschaftzone für bodenunabhängige Produktion, für betriebsnahe Nebengewerbe wie auch für Wohnzwecke. Dennoch sorgen heute Auflagen dafür, dass die Möglichkeiten der Bauer einem Nebenerwerb nachzugehen eingeschränkt werden.
Der Bundesrat will nun mehrere dieser Einschränkungen beseitigen. So werden u.a. Bauten und Anlagen zur Gewinnung von Energie aus erneuerbaren und klimaneutralen Biomasse neu erlaubt sein. Bestehende Gebäude, welche nicht mehr landwirtschaftlich genutzt werden, dürfen ebenfalls neu umgebaut und für hobbymässige Tierhaltung genutzt werden. So werden künftig Sandvierecke für das Reiten zugelassen werden können.

Die Vorlage wurde vom Bundesrat bis zum 2. August 2005 in die Vernehmlassung gegeben. Man darf gespannt sein. Handlungsbedarf ist sicherlich gegeben, denn die heute geltende restriktive Regelung erschwert der Landwirtschaft eine angemessene Reaktion auf den schnellen Strukturwandel.


Neuorganisation des Baubewilligungsverfahrens im Kanton Zürich

Im kommenden Juli nimmt die neue Abteilung für Bauverfahren und Koordination Umweltschutz (Baku) ihre Arbeit auf. Sie wird – im Gegensatz zur bestehenden Leitstelle für Baubewilligungen – neu in der Form der sog. ‚Gesamtverfügung’ selber Baubewilligungen erteilen können.

Die Baudirektion erhofft sich von dieser Massnahme ein effizienteres Bewilligungsverfahren und mehr Kundenfreundlichkeit.

Bibliographie:Neuerscheinungen

MARTIN BEYELER
Öffentliche Beschaffung, Vergaberecht und Schadenersatz

AISUF, Freiburg 2004, LXXV+691 Seiten, CHF 108.-,
ISBN 3-7255-4850-1

Veranstaltungen

   
      go to top arrow zum Anfang  
 
arrowIntranet HSZ-T
arrowTechnikerschule TS
arrowArchimedes HSZ (Who's Who)
arrowHWZ